AGBs

1. Geschäftzeiten

Montag - Freitag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Außer gesetzliche Feiertage Österreich.

2. Allgemeines

2.1. Der Auftragnehmer (im Folgenden nur noch psb Computer genannt) erbringt für den Auftraggeber (im Folgenden nur noch AG genannt) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs) oder eines Projektangebotes.

2.2. Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die psb Computer gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG und Änderungen der AB gelten nur, wenn sie seitens psb Computer schriftlich anerkannt wurden.

3. Leistungsumfang

3.1. Der genaue Umfang der Dienstleistungen von psb Computer ist im jeweiligen SLA oder Projektangebot mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt psb Computer die Dienstleistungen während der normalen Geschäftszeiten (siehe 1.). Psb Computer wird entsprechend der Leistungsvereinbarung nach eigenem Ermessen für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.

3.2. Grundlage der für die Leistungserbringung unsererseits eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

3.3. psb Computer ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

3.4. Leistungen unsererseits, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu unseren gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb unserer Geschäftszeiten, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht durch uns verursachten Umstände entstanden sind.

3.5. Schulungsleistungen sind grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand verrechnet.

3.6. Sofern psb Computer auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Psb Computer ist nur für die von uns selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

4. Angebot und Vertragsabschluss

4.1. Es gelten die Preise der schriftlichen Auftragsbestätigung.

4.2. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich und bedürfen der gegenseitigen Absprache und schriftlichen Vereinbarung. Weiter stehen sie unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Hersteller und Lieferanten.

4.3. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

4.4. Projektangebote sind nur gültig im Zuge des Gesamtangebots.

4.5. Annahmeerklärung und Bestellungen für Hard-, Software und auch Dienstleistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Gleiches gilt für Ergänzungen, Erweiterungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen.

4.6. Bei prompter Lieferung kann die schriftliche Bestätigung durch Rechnung ersetzt werden.

4.7. Maße, Gewichte, Produktbeschreibungen und sonstige Leistungen beziehen sich auf Herstellerangaben und sind als Näherungswerte zu verstehen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Verbindliche Daten bedürfen der Abklärung und der schriftlichen Bestätigung.

4.8. Bilder und sonstige Darstellungen in allen Unterlagen, Präsenzen und Werbematerialien sind Beispielfotos. Die abgebildeten Artikel können von der Realität durch zB. kurzfristige Designänderungen des Herstellers abweichen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von psb Computer. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist psb Computer im Falle eines Nichtnachkommens dieser Verpflichtung, nach Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen seitens des AG, berechtigt, auf Kosten des AG eine gerichtliche Pfändung zu veranlassen. Ebenso kommt das Zurückbehaltungsrecht zur Anwendung.

6. Preise und Vergütung

6.1. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten

6.2. Stundensätze Unternehmen (exklusive Gesetzliche Umsatzsteuer)
Außerhalb der Geschäftszeiten - Aufschlag 50%
Sonn- und Feiertage - Aufschlag 100%
Fahrt und Reisezeit plus Kilometerpauschale siehe Punkt 7.

6.3. Stundensätze Privatpersonen (inklusive Gesetzliche Umsatzsteuer)
Außerhalb der Geschäftszeiten - Aufschlag 50%
Sonn- und Feiertage - Aufschlag 100%
Fahrt und Reisezeit plus Kilometerpauschale siehe Punkt 7.

6.4. Dienstleistungen im Auftrag von Hardware oder Softwareherstellern werden nach gesonderten Stundensätzen, Vorgaben und AGBs verrechnet.

6.5. Alle in Werbematerialien, Online oder Printmedien angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.6. Alle in Werbematerialien, Online oder Printmedien angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.7. psb Computer ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen

6.8. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag.

6.9. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet.

6.10. Die von psb Computer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind im Rahmen der AB oder nach gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

6.11. Wenn nicht anders vereinbart gilt als Zahlungsziel 5 Werktage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen, Mahn- und Inkassospesen laut gesetzlich geltenden Unternehmerzinsen (UGB) verrechnet.

6.12. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist psb Computer berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Wir sind überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

6.13. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem psb Computer über den Betrag verfügen kann.

6.14. Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer von psb Computer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.

6.15. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte psb Computer für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so hat der AG psb Computer schad- und klaglos halten.

7. Anfahrt, Reisezeit, Reisevergütung

7.1. Die Kundenanfahrt und Reisezeiten von Mitarbeitern von psb Computer gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden, wenn nicht anders vereinbart, in Höhe des vereinbarten Arbeitsstundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien).

7.2. Die Kundenanfahrt und Reisezeiten werden erst ab einer Zeit von 30 Minuten gesondert aufgeführt.

7.3. Darüber hinaus wird eine Kilometerpauschale von aktuell 0,5ct/km verrechnet.

8. Gewährleistung/Garantie

8.1. Die Gewährleistung begrenzt sich auf die gesetzliche Frist, beginnend ab Warenübernahme. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird eine Nachbesserung oder kostenloser Ersatz nach Ermessen von psb Computer geleistet, wofür eine angemessene Frist einzuräumen ist.

8.2. Auftretende Mängel sind bei Lieferung bzw. Sichtbarwerden unverzüglich an psb Computer zu melden um Folgeschäden zu vermeiden.

8.3. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in Zusammenhang mit unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung, Zweckentfremdung oder die Herstellervorschriften zu Wartung, Behandlung und Pflege (Betriebsanleitung) missachtet wurden.

8.4. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Reparatur und Austausch beschädigter Liefergegenstände im Rahmen der Herstellergarantie, nicht auf geleistete Dienstleistungen von psb Computer, die Dritter oder zu erwartende Dienstleistungen die im Zusammenhang mit dem Schadfall stehen (wie zB rücksichern der Daten, Wiederbeschaffung Passwörter und Lizenzinformationen, Softwareinstallation oder ähliches ).

8.5. Eine Gewährleistung auf Software und Datenverlust wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte im Rahmen der Bemühungen durch psb Computer Datenverlust entstehen, so ist das Risiko ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen (siehe auch 14.5)

8.6. Sollte innerhalb oder außerhalb des Gewährleistungszeitraumes Anspruch auf Gewährleistung beantragt werden bei dem sich eine andere Ursache herausstellt, so gilt eine Aufwandsentschädigung des jeweilig gültigen Stundensatzes als vereinbart. Entstandene Kosten beim Hersteller die psb Computer in Rechnung gestellt werden, werden weiterverrechnet.

8.7. Über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehende Garantiezeiten und Leistungen sind freiwillige Services des jeweiligen Herstellers oder psb Computer die zu keinem Anspruch führen. Es gelten die Bedingungen des Herstellers.

9. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG

9.1. Eine vom Auftraggeber vorgelegte abweichende AGB findet nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage Anwendung, auch wenn psb Computer im Einzelfall nicht widerspricht.

9.2. Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch psb Computer erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von psb Computer enthalten sind, zeitnah und fachgerecht auszuführen oder durch geeignete Fachfirmen ausführen zu lassen (zB. Netzwerkverkabelung, Stromversorgung)

9.3. Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Dienstleistungen durch psb Computer erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität unentgeltlich zur Verfügung. Der AG ist für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter sowie ausreichender Klimatisierung der Betriebsräume Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen in seinen Räumlichkeiten auch in der Bauphase selbst verantwortlich.

9.4. Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom psb Computer zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von uns geforderten Form zur Verfügung und unterstützt auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den von psb Computer für den AG zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit uns hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

9.5. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von psb Computer erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe jeglicher Information bedarf der schriftlichen Form.

9.6. Der AG wird die an psb Computer übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

9.7. Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass psb Computer in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass psb Computer und/oder die durch psb Computer beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

9.8. Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von uns erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die psb Computer zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang und bedürfen der erneuten Terminabsprache. Der AG hat die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den vereinbarten oder bei psb Computer jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

9.9. Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von psb Computer eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände wie zB.: Leihgeräte, Ersatzteile, Testgeräte, Werkzeuge sorgfältig behandeln; der AG haftet psb Computer für jeden Schaden.

9.10. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.

10. Personal

10.1. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von psb Computer zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an psb Computer eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt von uns bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).

10.2. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern von psb Computer Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen. Alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung haben ausschließlich mit der Geschäftsleitung oder dem benannten Ansprechpartner besprochen zu werden.

11. Änderung des Leistungsumfangs

11.1. Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen. Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten der Änderung die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Die Änderung wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.

12. Leistungsstörungen

12.1. psb Computer verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringen wir die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist psb Computer verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem wir nach unserer Wahl die betroffenen Leistungen wiederholen oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführen.

12.2. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG (siehe 3), ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von psb Computer erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. psb Computer wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen. Selbiges gilt auch für Leistungen Dritter (siehe Punkt 2.5).

12.3. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per e-mail an psb Computer zu melden, spätestens jedoch 2 Werktage nach Leistungserhalt. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.

12.4. Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten von psb Computer an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB "Vermutung der Mangelhaftigkeit" wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG von psb Computer überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte.

13. Vertragsstrafe

13.1. Psb Computer verpflichtet sich, die im SLA oder Projektangeboten genannten Erfüllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Prioritäten einzuhalten. Pönalen haben gesondert schriftlich vereinbart zu werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung von psb Computer. Pönalen sind pro Jahr in der Höhe nach mit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Sollten pönalwirksame Überschreitungen eintreten, sind diese psb Computer unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

14. Haftung

14.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von psb Computer beigezogene Dritte zurückgehen.

14.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen (siehe auch 8.5, 14.5).

14.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

14.4. Sofern psb Computer die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt psb Computer diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

14.5. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.5, 14.2 - bei regelmäßiger Überprüfung der Sicherungsmaßnahmen durch psb Computer in mindestens halbjährlichem Abstand - nicht ausgeschlossen. Die Haftung für die Wiederherstellung der Daten ist begrenzt bis maximal EUR 20 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 20.000,--. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

15. Höhere Gewalt

15.1. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Hochwasser, Sturmschäden, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Krieg, Terrorismus, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

16. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen

16.1. Soweit dem AG von psb Computer Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.

16.2. Für die dem AG von psb Computer überlassenen oder verkauften Softwareprodukte Dritter gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.

16.3. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Die Rechte des AG nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

16.4. Alle dem AG von psb Computer überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

17. Laufzeit des Vertrags

17.1. Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.

17.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.

17.3. Psb Computer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und uns aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.

17.4. Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm von psb Computer überlassene Unterlagen und Dokumentationen zurückzugeben oder zu löschen.

17.5. Auf Wunsch unterstützt psb Computer bei Vertragsende den AG zu den jeweilig geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den AG oder einen vom AG benannten Dritten.

18. Datenschutz

18.1. psb Computer achtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten auf die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes und trifft die für den Datenschutz - im Verantwortungsbereich von psb Computer - erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. psb Computer verpflichtet sich - und insbesondere seine Mitarbeiter - die Bestimmungen gemäß § 15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

18.2. psb Computer ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom AG in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an uns sowie der Verarbeitung solcher Daten durch psb Computer ist vom AG sicherzustellen.

18.3. psb Computer ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an unseren Standorten gespeicherten Daten und Informationen des AG gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. psb Computer ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.

18.4. Mit Abschluss des Vertrags erteilt der AG seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall auch an Unterauftragnehmer, welche bei der Abwicklung dieses Auftrages eingebunden werden, übermittelt werden dürfen

19. Geheimhaltung

19.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

19.2. Die mit psb Computer verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

20. Mediation

20.1. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

20.2. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

20.3. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als "vorprozessuale Kosten" geltend gemacht werden.

21. Sonstiges

21.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.

21.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

21.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

21.4. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. psb Computer ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit uns konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.

21.5. psb Computer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. Sofern schutzwürdige personenbezogene Daten iSd Datenschutz-gesetzes von psb Computer für den AG iRd SLA zu verarbeiten sind und Dritte zur ganz oder teilweisen Erfüllung der Verpflichtungen herangezogen werden, ist der AG davon rechtzeitig zu verständigen

21.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von psb Computer als vereinbart.

Stand 01.2019